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Home FMV > Dossiers: Der Schweizer Strommarkt
Der Schweizer StrommarktDas Stromversorgungsgesetz StromVG) und die entsprechende Verordnung (StromVV) sind die zwei Gesetzestexte, auf denen die Öffnung des schweizerischen Strommarktes seit dem 1. Januar 2009 basiert.
Die Stromerzeugung sowie die Übertragung, Verteilung und Vermarktung des Stroms stellen unterschiedliche Tätigkeiten dar. Nur das Produkt Strom und seine Vermarktung sind für den Wettbewerb geöffnet. Der Gesetzgeber hat diese Marktöffnung in zwei Stufen geregelt: Die erste Stufe, die seit dem 1. Januar 2009 in Kraft ist, betrifft allein die Verbraucher, deren jährliche Entnahmemenge pro Verbrauchsstätte über 100'000 kWh pro Jahr liegt. In diesem Fall spricht man von einer berechtigten Verbrauchsstätte. Die berechtigte Verbrauchsstätte kann sich für die freie Wahl ihres Energieversorgers entscheiden, da die Lieferung des Produktes für den Wettbewerb geöffnet ist. In der Praxis bleiben alle Kunden (einschliesslich der berechtigten Verbrauchsstätten) an ihren Stromverteiler gebunden, an den sie physisch angeschlossen sind. Die weiterhin gebundenen Kunden profitieren von einer grösseren Transparenz bei der Zusammensetzung des Preises einer kWh, der separat ausgewiesen wird. Dieser Preis wird in drei Hauptkomponenten aufgegliedert: a) Energiekosten (das Produkt Strom); b) Durchleitungskosten (Übertragung und Verteilung); c) Kosten der Steuern und Abgaben (staatliche Steuern und Abgaben). In einer zweiten Stufe, die für 2014 geplant ist, soll die Marktöffnung auf alle Verbraucher ausgedehnt werden. In dieser Stufe ist geplant, dass alle Verbrauchsstätten, die mindestens 100'000 kWh im Jahr verbrauchen, ihren Strom zu Marktbedingungen einkaufen müssen. Verbraucher mit einem geringeren Verbrauch können wählen, ob sie im derzeitigen regulierten Tarif verbleiben oder zu Marktbedingungen einkaufen. |
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