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Der Strompreis

Der Einheitspreis des Stroms – oder genauer gesagt, der Kilowattstunde Strom – setzt sich aus verschiedenen, voneinander abhängigen Kostenfaktoren zusammen. Die Summe dieser Faktoren ergibt den Selbstkostenpreis der Kilowattstunde.
Die Kostenstufen der Kilowattstunde, vom Kraftwerk bis zum Endverbraucher, ergeben sich wie folgt:
  1. Produktkomponente, die der Kilowattstunde Strom beim Verlassen des Kraftwerks entspricht;
  2. Durchleitungskomponente, die den Kosten entspricht, die unmittelbar mit der Nutzung der verschiedenen Übertragungs- und Verteilnetze sowie mit den Systemdienstleistungen zusammenhängen;
  3. Komponente Steuern und Abgaben, die den verschiedenen stromspezifischen staatlichen Steuern und Abgaben entspricht. Neben der MwSt. umfasst diese Komponente gegenwärtig folgende Bestandteile:
    • die Leistungen an die öffentlichen Gemeinwesen für die Bodennutzung;
    • die eidgenössische Förderabgabe für erneuerbare Energien.
Bei den Komponenten Durchleitung sowie staatliche Steuern und Abgaben handelt es sich um feste Kosten, die vom Gesetzgeber festgelegt werden. Die Produktkomponente dagegen unterliegt dem im liberalisierten Strommarkt geltenden Spiel von Angebot und Nachfrage.
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